Kann ich die Förderung für eine Wärmepumpe erhalten, wenn ich meine Gas-Brennwert-Therme ersetze und kann ich diese mit einer Förderung für eine Einblasdämmung kombinieren?
Sofern die neue Wärmepumpe die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Sie die Heizung im Bestand einbauen, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Auch eine Kombination mit der Einblasdämmung ist möglich. In diesem Fall sollten Sie jedoch darauf achten, dass die maximal anrechenbaren Kosten pro Kalenderjahr und Wohneinheit auf 60.000 Euro begrenzt sind. Fallen höhere Kosten an, könnten Sie einen Förderantrag auf das nächste Kalenderjahr verschieben oder den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen, um die Dämmmaßnahme fördern zu lassen. Nutzen Sie diesen, reduziert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Kosten - verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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