Ich bewohne mein Eigenheim und heize derzeit mit Öl. Mein Ölkessel von Viessmann ist ein unausgereiftes Produkt (Vitoladens 300 W), das seit 11 Jahren unzuverlässig seinen Dienst tut. Der Kessel wurde vom Markt genommen, weil er technisch nicht ausgereift ist. Ausfälle sind die Regel. Trotz Reparatur durch den Hersteller-KD läuft das Gerät nur eingeschränkt.
Ich nutze eine thermische Solaranlage zur WW-Bereitung und Heizungsunterstützung. Ich möchte den Ölkessel durch eine Wärmepumpenanlage ersetzen. Bekomme ich die Grundförderung von 30 %? Nur bei Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten kann ich die Maßnahme durchführen.
Lassen Sie eine Anlage einbauen, welche die technischen Mindestanforderungen erfüllt, können Sie die Förderung für die Wärmepumpe beantragen. Einen Überblick gibt dabei die Liste förderbarer Wärmepumpen.
Sie erhalten dann die Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie den Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent beantragen, wenn die neue Heizung auf ein natürliches Kältemittel setzt. Ohne natürliches Kältemittel bekommen Sie den Bonus auch für Sole- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
Tauschen Sie die grundsätzlich noch funktionstüchtige Ölheizung aus, können Sie außerdem den Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent beantragen. Lag Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen im Haushalt im zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung bei durchschnittlich nicht mehr als 40.000 Euro, erhalten Sie zudem den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent.
Beachten Sie aber bitte, dass der Staat die Förderung auf maximal 70 Prozent begrenzt, wenn Sie alle Boni für sich nutzen. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zur Förderung der Wärmepumpe. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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