Wie hoch ist die Förderungssumme bei Installation einer Luft-Wärmepumpe bei Eigentümern eines selbstgenutzten Zweifamilienhauses? Einkommen unter 30.000,00 € jährlich.
Im Zweifamilienhaus können Sie Kosten von 43.000 Euro ansetzen. Für diese bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Tauschen Sie eine fossile Heizung aus, kommt unter Umständen der Klima-Geschwindigkeitsbonus infrage (Gaszentralheizungen und Pelletheizungen müssen mind. 20 Jahre alt sein). Dieser liegt aktuell bei 16 Prozent und lässt sich bei zwei Wohneinheiten auf 50 Prozent der Kosten anrechnen – maximal also auf 21.500 Euro. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 30.000 Euro kommt außerdem der Einkommensbonus hinzu – dieser liegt in Ihrem Fall bei 40 Prozent. Anrechnen lässt er sich durch die zwei Wohneinheiten auf 50 Prozent der Kosten – maximal also auch hier auf 21.500 Euro. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro (40.000 Euro mit Kinderzuschlag) deckelt der Staat die Förderung bei 80 Prozent. Aber zu beachten: Die Boni können nur für beide Wohneinheiten geltend gemacht werden, wenn es sich um zwei verschiedene selbstnutzende Eigentümer handelt. Der Fördergeber geht bei der Heizungsförderung davon aus, dass nur max. eine Wohneinheit selbstgenutzt werden kann. Sollten Sie als alleiniger Eigentümer beide Wohneinheiten bewohnen, können Sie die Boni auch nur für eine Wohneinheit, somit für förderfähige Kosten von max. 21.500 Euro, geltend machen.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zur Förderung der Wärmepumpe. Wie Sie diese richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.