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Expertenrat

Darf die KfW den Geschwindigkeitsbonus kürzen, wenn ich beide Wohneinheiten im Haus selbst nutze?

Frage von Martin M. am 03.06.2024 

Ich möchte über das KFW-Förderprogramm 458 eine neue Wärmepumpe einbauen lassen. Ich bin selbst Besitzer eines Zweifamilienhauses, was ich auch selbst bewohne. In der Einliegerwohnung wohnt meine Mutter mietfrei aufgrund eines eingetragenen Nießbrauchrechts. Die KfW will mir den Geschwindigkeitsbonus nun nur zur Hälfte (für meine Wohneinheit) gewähren, obwohl ich für das gesamte Haus die Heizungsanlage tausche. Ist das so korrekt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Wohnen Familienangehörige in separaten Wohnungen im Haus, zählen diese Wohnungen auch bei Mietfreiheit nicht als selbst genutzt. Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie für diese also nicht. Die Entscheidung der KfW ist daher korrekt.

Die Förderung für die Wärmepumpe teilt sich in Ihrem Fall wie folgt auf: Sie können insgesamt 45.000 Euro an Kosten anrechnen. Diese teilen sich gleichmäßig auf 22.500 Euro pro Wohneinheit. Für die erste bekommen Sie die Basis-Förderung inklusive aller Boni (max. 70 Prozent von 22.500 Euro). Für die zweite Wohneinheit bekommen Sie die Basis-Förderung und den Effizienz-Bonus, wenn Sie die entsprechenden Vorgaben erfüllen (max. 35 % von 22.500 Euro).

Weitere Informationen geben wir im Beitrag "FAQ KfW-Heizungsförderung - die wichtigsten Fragen und Antworten". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Wärmepumpe.

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