Wir haben einen Antrag bei der BAFA für den Einbau einer Wärmepumpe gestellt. Im Antrag ist mein Hauptwohnsitz eingetragen. Derzeit ist dort jedoch nur mein Zweitwohnsitz gemeldet, da wir noch renovieren. Ist es in Ordnung, wenn ich jetzt meinen Hauptwohnsitz dorthin verlege, oder könnte es Probleme geben, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung dort mein Zweitwohnsitz angegeben war?
Wie verhält es sich, wenn ich die Immobilie nach Erhalt der Förderung verkaufe? Gibt es eine Bindungsfrist, und muss ich eventuell etwas zurückzahlen, oder kann ich die Immobilie direkt nach dem Einbau der Wärmepumpe verkaufen?
Ich habe gehört, dass der neue Eigentümer darüber informiert werden muss, dass er die Wärmepumpe mindestens 10 Jahre nach der Förderung nutzen muss. Wenn die Heizung innerhalb dieser Zeit umgebaut wird, wer muss dann zurückzahlen – ich als damaliger Antragsteller oder der neue Eigentümer?
Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter Umständen nicht mehr. Denn es muss sich um eine selbst genutzte, eigene Immobilie handeln. Das gilt auch dann, wenn Sie das Haus vermieten oder verkaufen. Hier entscheiden die Sachbearbeiter der KfW in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten. Sind Sie unsicher, empfehlen wir, diese vorher unter der Rufnummer "0800 / 539 9010" zu kontaktieren.
Die Bindungsfrist beträgt 10 Jahre. Tauschen Sie die Heizung vorher aus, muss die Förderung unter Umständen anteilig zurückgezahlt werden. Verkaufen Sie die Immobilie, geht diese Pflicht auf den neuen Eigentümer über. Sie müssen ihn daher darüber informieren, dass er in solch einem Fall den Fördergeber kontaktieren und eventuell auch einen Teil der Förderung zurückzahlen muss.