Ich habe ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1906 gekauft, dessen Wohnungen teils mit einer Zentralheizung, teils mit Gastetagenheizungen beheizt werden und das ich in den nächsten zehn Jahren energetisch ertüchtigen werde.
Dafür bringe ich zurzeit in drei Wohnungen eine Innendämmung aus Holzfaserplatzen und Lehmputz an. Um die Wohnungen auf eine zentrale Wärmeversorgung mit Wärmepumpe vorzubereiten, will ich hier gleich Wandheizungen anbauen.
Die Heizung soll aber zunächst noch durch die alten Anlagen versorgt werden: Ein Teil durch nicht allzu alte Gasetagenheizungen, ein Teil durch eine über 25 Jahre alte Gaszentralheizung.
Mein Gedanke ist: Ist auch ohne Austausch der Wärmequelle der Einbau der Wandheizung als Flächenheizung förderfähig? Man könnte argumentieren, dass es sich im Zuge der Innendämmung um eine Umfeldmaßnahme handelt. Denn ich muss die Wandheizung ja jetzt im Rahmen der Innendämmung in die Wand integrieren, das ist sozusagen Teil der energetischen Ertüchtigung der Wand.
Handelt es sich nicht um eine Fassade mit Sichtfachwerk, bekommen Sie für die Innendämmung aller Voraussicht nach keine Förderung. Denn diese reicht meist nicht aus, um die hohen U-Wert-Vorgaben zu erfüllen. Bei einem Gebäude mit Sichtfachwerk macht der Fördergeber eine Ausnahme. Hier genügt ein U-Wert von 0,65 W/m²K, um die Fördermittel für die Außenwanddämmung beantragen zu können. Handelt es sich um ein Baudenkmal oder erhaltenswerte Bausubstanz müssen Sie auf 0,45 W/m²K kommen und im Normalfall sind 0,20 W/m²K zur Förderung erforderlich.
Erfüllen Sie die Vorgaben zur Förderung, ist es nicht wahrscheinlich, dass Sie die Kosten der Wandheizung hier mit anrechnen können. Denn diese Maßnahme ist in der Liste förderbarer Maßnahmen nicht aufgeführt. Zudem handelt es sich um einen anderen Fördergeber (Förderung der Heizung durch die KfW).
Wir empfehlen dennoch, beim BAFA nachzuhaken, um auf Nummer sicher zu gehen. Ansprechpartner erreichen Sie hier unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Rüsten Sie die Wandheizung im Zuge des Heizungstauschs nach, können Sie diese als Umfeldmaßnahme bei der Heizungsförderung mit angeben. In Ihrem Fall bekommen Sie dabei vermutlich einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent und die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit zu beantragen. Stellen Sie aktuell den Antrag auf Förderung der Wärmepumpe, haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme abzuschließen.
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