Ich besitze ein Haus mit 2 Wohneinheiten und einem eingetragenen Wohnrecht meiner Mutter. Einen Großteil der 2. Wohneinheit nehmen wir selbst auch in Anspruch. Kann man dann im Antrag davon ausgehen, dass wir beide Wohneinheiten selbst nutzen?
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn Ihre Mutter eine komplett allein bewohnt. Geht es um die Bonusförderung der Heizung (Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus), dann können Sie immer nur eine Wohnung angeben. Der Fördergeber geht hier davon aus, dass Sie nicht mehr als eine Wohnung selbst als Erst- oder Hauptwohnsitz nutzen können.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.