Bekomme ich auch zinslose Darlehen für neuen Wohnraum, wenn ich Oma mein Wohnzimmer gebe und Ihr eine behindertgerechtes Badezimmer einbaue?
Über das KfW-Programm 159 erhalten Sie zinsvergünstigte Darlehen (Zinssatz ab 2,70 %) von bis zu 50.000 Euro, wenn Sie Barrieren in der Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen (Eigentümer oder Mieter), wobei das Alter oder der gesundheitliche Zustand für die Förderung nicht relevant ist.
Förderbar sind alle Maßnahmen, die zu mehr Barrierefreiheit und Einbruchsicherheit beitragen. Dazu zählen Arbeiten an Wegen zum Gebäude, am Eingangsbereich, an Treppen und Stufen oder Badezimmern sowie Änderungen in der Raumaufteilung oder das Schaffen von Orientierungs-, Kommunikations- oder Unterstützungslösungen. Einen detaillierten Überblick gibt die KfW im Merkblatt für technische Mindestanforderungen und förderbare Maßnahmen.
Für einen Ersatzneubau oder den Ersatzausbau anderer Gebäudebereiche bekommen Sie die Darlehensförderung nur, wenn auch diese die beschriebenen Anforderungen erfüllen.
Weitere Informationen zum Thema haben wir im Beitrag "Förderung für barrierefreie Badsanierung - Zuschuss oder Kredit" für Sie zusammengestellt. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die barrierefreie Sanierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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