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Expertenrat

Wie stellen wir den BAFA-Antrag für eine Wohngemeinschaft?

Frage von Cindy P. am 17.05.2022 

Es handelt sich um ein Haus, das durch 2 Wohneinheiten geteilt ist und eine Zentralheizung hat (ist alles Familie). Wir rüsten von einer Ölheizung auf Wärmepumpe und Fußbodenheizung um. Anfangs war gedacht, dass wir den Part auf unseren alleinigen Namen ausstellen, aber jedoch ist der Förderbetrag von 60.000 € überschritten. Nun habe ich die Info erhalten, den BAFA-Antrag für eine Wohngemeinschaft zu beantragen und beide Wohnungen haben dann 60.000 € - sprich 120.000 € BAFA-Förderung zur Verfügung. Jedoch wird im Antrag auf dem Punkt Wohngemeinschaft alles komplizierter und wir wissen nicht mehr weiter.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Wohngemeinschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft stellt ein Vertreter den Antrag auf Förderung der Heizung. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht aller Eigentümer erforderlich, die Sie für die Zuschussförderung auf der Webseite des BAFA herunterladen können.

Es ist keine Voraussetzung, Eigentümer eines Gebäudes zu sein, um BEG-Fördermittel für eine Sanierung an diesem zu beantragen. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Mittel auch allein für das gesamte Gebäude beantragen können. Geben Sie an, dass es zwei getrennte Wohneinheiten gibt, können Sie ebenfalls 120.000 Euro an förderbaren Kosten anrechnen.

Unser Tipp: Besprechen Sie den Vorgang individuell mit den Fachberatern des BAFA, um die beste Lösung zu wählen. Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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