Ich möchte meine Wohnungseingangstüre erneuern. Gibt es Fördermittel?
Ja, auch für eine neue Wohnungseingangstür bekommen Sie Fördermittel von der KfW. Zur Verfügung stehen dabei Zuschüsse aus dem Programm 455-E der KfW. Hier bekommen Sie 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Die übrigen förderfähigen Kosten werden mit 10 Prozent bezuschusst. Wichtig ist, dass die neue Wohnungstür dem Einbruchschutz dient. Sie muss die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN 1627 erreichen und von einem Fachhandwerker eingebaut werden. Die Mittel müssen Sie unbedingt vor dem Einbau der neuen Haustür beantragen. Möglich ist das sowohl für Mieter als auch für Haus- oder Wohnungsbesitzer. Mieter sollten jedoch vor der Umbaumaßnahme eine Modernisierungsvereinbarung mit ihrem Vermieter abschließen.
Die Beantragung der Förderung funktioniert einfach über das Online-Zuschussportal der KfW. Hier müssen Sie sich kostenfrei registrieren, bevor Sie den Antrag für die Mittel online einreichen können.
Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür"