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Expertenrat

Wann sind Förderanträge zu stellen und wie viel Zeit haben wir für die Umsetzung?

Frage von Maik R. am 05.08.2021 

Wir (Meine Frau und ich) haben kürzlich ein ca. 100 Jahre altes Haus mit Grundstück und Nebengelassen erworben. Das Haus soll in den nächsten 2 Jahren kernsaniert werden. Dies teilweise in Eigenleistung und teilweise mithilfe von Fachfirmen. Das alte Haus hatte 2 Mietparteien (EG + 1. OG) und soll im Rahmen der Sanierung zu einem Einfamilienhaus werden. Ich bin bereits auf Ihren Förderservice aufmerksam geworden. Um jedoch zu planen, wann wir welche Schritte unternehmen, stellen sich uns noch folgende Fragen:

- Wenn eine Förderung beantragt wurde, wie viel Zeit haben wir, um die entsprechende Position (z. B. Ölheizung ersetzten durch eine Wärmepumpe) verwirklicht zu haben?
- Wann muss der Antrag für eine Förderung gestellt werden? Während der Sanierung der Position, vor der kompletten Sanierung des Hauses oder gar im Nachgang?
- Zu welchem Zeitpunkt wende ich mich an ihren Förderservice?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Förderanträge für Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind immer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu stellen. Nach der Freigabe durch den Fördergeber haben Sie dann 24 Monate (auf Antrag und mit Begründung insgesamt maximal 48 Monate) Zeit, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Den Förderservice kontaktieren Sie am besten zu Beginn, um eine Strategie zu besprechen und alle Mittel fristgerecht zu beantragen.

Wichtig zu wissen ist, dass Ihnen über die BEG-Förderung pro Kalenderjahr anrechenbare Kosten in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung stehen. Das heißt, dass Sie die Förderung für verschiedene Maßnahmen zu verschiedenen Zeitpunkten beantragen können, um die volle Fördersumme auszureizen. Dazu muss die zuvor beantragte Maßnahme noch nicht abgeschlossen sein.

Eine Alternative bietet der Steuerbonus für die Sanierung, den Sie nach der Fertigstellung aller Arbeiten beantragen. Die Kombination beider Förderangebote für ein und dieselbe Maßnahme ist jedoch nicht möglich.

Bedenken Sie, dass es Fördermittel über die BEG sowie den Steuerbonus nur dann gibt, wenn Fachhandwerker die geplanten Maßnahmen durchführen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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