Wir haben ein Haus gekauft und sowohl die Heizung (von Öl auf Wärmepumpe) und die Fenster erneuert als auch die Fassade gedämmt. Alles in diesem Jahr. Beantragt wurden die KfW-Förderung für die Wärmepumpe und Bafa-Einzelmaßnahmen für die Gebäudehülle.
Beide Einzelposten überschreiten jedoch die förderfähigen Höchstsummen. Bei der Wärmepumpe durch die Hinzunahme der dafür eingebauten Fußbodenheizung mit Trockenestrich und neuem Bodenbelag. Und Fassade und Fenster inkl. Gerüst etc. kommen auch über die 60.000 €. iSFP liegt vor. Wenn man im Internet schaut, seien die Förderungen nicht kompatibel mit einem steuerlichen Abzug. Bei Ihnen habe ich das jetzt anders verstanden.
Ist es also möglich, die Ausgaben, die ich mehr als die Höchstsummen hatte, von der Steuer abzusetzen? Oder muss ich beispielsweise die Fassade + Gerüst (ca. 60 Tsd. Euro) bei der BAFA fördern lassen und die Fenster dann von der Steuer absetzen? Oder kann ich einfach die Gesamtsumme abzgl. der geförderten 60.000 absetzen?
Gleiches bei der Wärmepumpe: Hier einfach Gesamtsumme abzgl. 30 Tsd. Euro absetzen, oder setze ich so viele Rechnungen bei der KfW bis die 30 tsd. Euro ausgeschöpft sind und packe dann zum Beispiel die Rechnungen für den Trockenestrich inkl. Verlegung in die Steuererklärung?
Die Kombination bei einer Maßnahme ist leider nicht möglich. Sie können förderbare Maßnahmen aber auf verschiedene Förderangebote aufteilen. Ein Beispiel: Lassen Sie die Fassade über die KfW fördern, steht Ihnen für die Fenster der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung.
Wichtig ist, dass sowohl bei der KfW bzw. beim BAFA als auch beim Steuerbonus für die Sanierung nur Maßnahmen gefördert werden, die tatsächlich förderbar sind. Kosten für die Fußbodenheizung können Sie daher allein nicht über den Steuerbonus für die Sanierung absetzen. Klammern Sie die Arbeiten bei der Heizungsförderung aus, können Sie dafür allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen und 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" erklären wir, wie das funktioniert.
Etwas anders verhält es sich bei der Vermietung. Hier können Sie die über die Förderung hinaus angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Dann allerdings nicht über § 35 a oder c EStG.