Wo finde ich das Formular für die Fachunternehmer-Erklärung nach der Erneuerung der Fenster für den BAFA-Zuschuss?
Geht es um die Förderung für neue Fenster, benötigen Sie nach Fertigstellung aller Arbeiten einen technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Diese Bestätigung ersetzt die Fachunternehmererklärung, welche in dem Fall nicht erforderlich ist.
Nach der Sanierung an Haus oder Heizung ist Ihr Handwerker allerdings zum Ausstellen einer Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet. Diese können Sie an Ihren Energieberater weiterleiten. Einen Vordruck finden Sie unten auf unserer Seite "Unternehmererklärung nach GEG - wichtig auch für die Förderung".
Nutzen Sie den Steuerbonus für die Sanierung, erhalten Sie ein ausfüllbares Muster der Fachunternehmererklärung über die Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.