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Expertenrat

Können wir eine Fristverlängerung beantragen, wenn nicht alle Arbeiten im Effizienzhaus rechtzeitig fertig werden?

Frage von Daniel S. am 02.08.2022 

Wir haben KfW 55 (Neubau) beantragt und haben 15 Monate Zeit, nach Vollauszahlung vom Kredit alle Anforderungen zu erfüllen. Die Frist läuft aber in 3 Monaten aus und ich bekomme frühesten 2023 eine PV-Anlage. Kann man eine Fristverlängerung beantragen? Oder was kann man sonst tun?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Kredite sagt die KfW nur befristet zu, wobei Sie grundsätzlich 12 Monate Zeit zur Abrufung haben. Für nicht abgerufene Mittel verlängert sich diese Frist automatisch um weitere 24 Monate, wenn die ersten 12 Monate abgelaufen sind. Genügt diese Zeit nicht und Sie sind nicht selbst für den Verzug verantwortlich, können Sie eine weitere Verlängerung um 12 Monate beantragen.

Um keine Fördermittel zu verlieren, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu den Experten der KfW. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 / 539 9007, um individuelle Fragen zu Ihrem Fördervorhaben zu klären.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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