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Expertenrat

Bis wann muss ich den Verwendungsnachweis eingereicht haben, um die Förderung zu nutzen?

Frage von Lian M. am 08.03.2023 

Ich habe meine Förderbestätigung am 01.06.2022 erhalten. Die Inbetriebnahme fand am 24.06.2022 statt. Mein Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate. Verfällt meine Förderung, wenn ich 6 Monate nach Inbetriebnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums (24 Monate) meine Formulare immer noch nicht eingereicht habe?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 9.5: "Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen einzureichen."

Entscheidend ist damit das Ablaufdatum des Bewilligungszeitraums. Auf dieses müssen Sie allerdings nicht warten - gleich nach der Inbetriebnahme können Sie den Verwendungsnachweis bei Ihrem Fördergeber einreichen.

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