Es sollen über mehrere Jahre energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen, die über BEG EM auf einzelne Jahre (pro Jahr 60.000,-€ förderfähige Summe) verteilt werden sollen. Welche Fristen (Einbauzeitpunkt oder Eingang des Verwendungsnachweises oder ...) müssen in jedem Jahr eingehalten werden?
Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren wirkt sich das nicht auf die förderbaren Kosten aus. Bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gelten daher die üblichen Fristen. Sie haben 36 Monate Zeit, Arbeiten umzusetzen und müssen spätestens 6 Monate darauf alle Nachweise einreichen.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.