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Expertenrat

Bei der Installation einer Fußbodenheizung wurde die Dämmung vergessen. Wer kommt für den Schaden auf?

Frage von Ramona S. am 28.12.2019 

In unseren Neubau (Bungalow) wurde bei dem Einbau der Fußbodenheizung, 3 cm Isolierung vergessen. Die Höhe wurde mit Estrich ausgeglichen. Der Heizungsbauer sagt, das ist so okay. Nun wohnen wir 8 Wochen in dem Haus, wurden von den Stadtwerken mit 180 € monatlich an Heizkosten eingestuft.

Unsere Raumtemperatur liegt bei 28 Grad Celsius, aber der Fußboden ist unregelmäßig leicht warm. Bei geringerer Raumtemperatur bleibt der Fußboden kalt. Vorlauftemperatur liegt bei 47 Grad Celsius. Nun haben wir eine 2. Meinung eingeholt. Die ist folgendermaßen: Zu wenig Isolierung, somit haut die Wärme nach unten ab. Der Boden muss noch einmal raus. Hat er recht? Wer kommt für den Schaden auf?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Anforderungen an die Dämmung unter der Fußbodenheizung sind in der DIN EN 1264-4 geregelt. Diese gibt zulässige Wärmedurchlasswiderstände für verschiedene Einbausituationen (zum Beispiel Boden über beheiztem Raum, über Erdreich oder Außenluft) vor. Ohne die entsprechende Dämmung geht im Betrieb der Heizung mehr Wärme nach unten verloren. Da Sie Ihre Räume auf 28 Grad Celsius aufheizen können, ist die Leistung der Fußbodenheizung ausreichend. Wichtig ist hierbei allerdings nicht die empfundene Oberflächentemperatur, sondern die tatsächlich erreichte Raumtemperatur, die bei 20 bis 22 Grad Celsius liegen sollte.

Wir empfehlen, das Problem mit einem Sachverständigen aus Ihrer Region zu besprechen. Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit dem Auftragnehmer, ist der rechtssichere Rat ohnehin erforderlich. Aus der Ferne können wir Ihnen diesen leider nicht geben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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