In unseren Neubau (Bungalow) wurde bei dem Einbau der Fußbodenheizung, 3 cm Isolierung vergessen. Die Höhe wurde mit Estrich ausgeglichen. Der Heizungsbauer sagt, das ist so okay. Nun wohnen wir 8 Wochen in dem Haus, wurden von den Stadtwerken mit 180 € monatlich an Heizkosten eingestuft.
Unsere Raumtemperatur liegt bei 28 Grad Celsius, aber der Fußboden ist unregelmäßig leicht warm. Bei geringerer Raumtemperatur bleibt der Fußboden kalt. Vorlauftemperatur liegt bei 47 Grad Celsius. Nun haben wir eine 2. Meinung eingeholt. Die ist folgendermaßen: Zu wenig Isolierung, somit haut die Wärme nach unten ab. Der Boden muss noch einmal raus. Hat er recht? Wer kommt für den Schaden auf?
Anforderungen an die Dämmung unter der Fußbodenheizung sind in der DIN EN 1264-4 geregelt. Diese gibt zulässige Wärmedurchlasswiderstände für verschiedene Einbausituationen (zum Beispiel Boden über beheiztem Raum, über Erdreich oder Außenluft) vor. Ohne die entsprechende Dämmung geht im Betrieb der Heizung mehr Wärme nach unten verloren. Da Sie Ihre Räume auf 28 Grad Celsius aufheizen können, ist die Leistung der Fußbodenheizung ausreichend. Wichtig ist hierbei allerdings nicht die empfundene Oberflächentemperatur, sondern die tatsächlich erreichte Raumtemperatur, die bei 20 bis 22 Grad Celsius liegen sollte.
Wir empfehlen, das Problem mit einem Sachverständigen aus Ihrer Region zu besprechen. Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit dem Auftragnehmer, ist der rechtssichere Rat ohnehin erforderlich. Aus der Ferne können wir Ihnen diesen leider nicht geben.