Die Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit von Gartenwasserzählern können so nicht stehen bleiben. In 3 von 3 von mir angefragten Kommunen werden bei der Jahresabwasserrechnung 10% des Wasserverbrauchs pauschal als "Gartenverbrauch" abgezogen (natürlich nicht bei Mietwohnungen). Wenn man einen Gartenwasserzähler anmeldet, entfällt diese Pauschale und es wird spitz abgerechnet. Darauf sollte in dem Beitrag hingewiesen werden. Man braucht schon einen deutlich höheren Wasserverbrauch im Garten, damit sich das gerade auch unter Berücksichtigung des Zählerwechsels alle 6 Jahre rechnet - auch wenn man den selbst wechselt. Meine Rundfragen sind zwar nicht repräsentativ, ein Hinweis darauf wäre sachlich empfehlenswert!
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis! Sie haben Recht - die sogenannte Gartenwasserpauschale oder auch Sprengwasserpauschale kann die Wirtschaftlichkeit eines Gartenwasserzählers negativ beeinflussen. Allerdings haben viele Kommunen diese Pauschale in den vergangenen Jahren abgeschafft wegen des Verursacherprinzips ("Wer das Wasser verbraucht, muss auch die damit zusammenhängenden Gebühren bezahlen"). Wir haben unseren Artikel zum Gartenwasserzähler mit diesen Informationen ergänzt.