Ich habe letztes Jahr im August eine BAFA-Förderung für eine Luft-Wärmepumpe als Ersatz für die alte Ölheizung beantragt. Geschätzte Gesamtkosten 55.000 € mit Umfeldmaßnahmen (Fußbodenheizung, …). Ich habe eine Zusage in Höhe von ca. 25.000 € vor ca. 4 Wochen erhalten.
Ich bin aber zu der Erkenntnis gekommen, dass ein Gas-Hybrid mit kleiner Wärmepumpe technisch besser zu meinem Gebäude passt und der Sanierungsbedarf am Gebäude überschaubarer ausfällt. Wie hoch werden Speicher und Wärmepumpe und optional eine Fußbodenheizung gefördert? Was wäre besser? Kann ich den Antrag ändern oder muss ich zurückziehen? Sind Sperrfristen zu beachten?
Sie müssen den Antrag nicht zurückziehen und neu stellen, erhalten Fördermittel bei einer Änderung aber nur noch für Wärmepumpe und Umfeldmaßnahmen. Die Kosten der Gasheizung lassen sich nicht anrechnen und auch der Heizungs-Tausch-Bonus fällt weg, wenn Sie in Zukunft weiter mit fossilen Energieträgern heizen. Die Förderrate sinkt auf 25 Prozent und ist auf den im ursprünglichen Antrag angegebenen Kostenrahmen begrenzt. Ihren Angaben zur Folge dürfte das aber kein Problem sein, da die neue Wärmepumpe kleiner ausfällt und die Sanierungskosten insgesamt sinken.
Wichtig zu beachten ist, dass Sie die Förderung für die Wärmepumpe nur erhalten, wenn es sich dabei um ein eigenständiges Heizgerät handelt. Kombigeräte, die Gasheizung und Wärmepumpe in einem Gerät verbinden, werden nicht gefördert.
Um den Fördergeber über die Änderung zu informieren, können Sie ein formloses und unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hochladen.
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