Ich möchte demnächst meine alte Gasheizung, Baujahr 1995, austauschen. Kessel oder Therme weiß ich noch nicht genau. Hat diese neue Heizung nach 2025 Bestandsschutz?
Moderne Gasheizungen sind sehr effizient. Sie lassen sich mit Erdgas, Bio-Gas, Flüssiggas, Bio-LPG und sogar Wasserstoff betreiben und sind damit zukunftsfähig. Wir gehen nicht davon aus, dass die Heizung 2025 ausgetauscht werden muss. So ist es übrigens auch bei Ölheizungen: Deren Einbau ist ab 2025 zwar unter bestimmten Voraussetzungen verboten - austauschen müssen Sie bestehende, intakte Heizungen allerdings nicht. Das Gebäudeenergiegesetz enthält zwar eine Austauschpflicht, die gilt jedoch nur für 30 Jahre alte Kessel, die weder mit Niedertemperatur- noch mit Brennwerttechnik arbeiten.
In Kombination mit erneuerbaren Energien gab es lange Zeit sogar attraktive Fördermittel für die Gasheizung. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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