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Expertenrat

Hat eine heute eingebaute Gasheizung nach 2025 Bestandsschutz?

Frage von Dietmar W. am 09.03.2022 

Ich möchte demnächst meine alte Gasheizung, Baujahr 1995, austauschen. Kessel oder Therme weiß ich noch nicht genau. Hat diese neue Heizung nach 2025 Bestandsschutz?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Moderne Gasheizungen sind sehr effizient. Sie lassen sich mit Erdgas, Bio-Gas, Flüssiggas, Bio-LPG und sogar Wasserstoff betreiben und sind damit zukunftsfähig. Wir gehen nicht davon aus, dass die Heizung 2025 ausgetauscht werden muss. So ist es übrigens auch bei Ölheizungen: Deren Einbau ist ab 2025 zwar unter bestimmten Voraussetzungen verboten - austauschen müssen Sie bestehende, intakte Heizungen allerdings nicht. Das Gebäudeenergiegesetz enthält zwar eine Austauschpflicht, die gilt jedoch nur für 30 Jahre alte Kessel, die weder mit Niedertemperatur- noch mit Brennwerttechnik arbeiten.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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