Können Sie mir sagen, wo ich meine neue Gasheizung anmelden muss in Hamburg?
Zuständig ist in diesem Fall die Umweltbehörde der Stadt Hamburg. Für den entsprechenden Nachweis hat diese den Online-Service "Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch" eingerichtet.
Nach § 11 der aktuell gültigen Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik und erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz und zur Änderung der Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten haben Sie nach Inbetriebnahme der Heizung 18 Monate Zeit dafür.