Klimageschwindigkeitsbonus: Die alte Gasheizung wurde 1992 eingebaut. 2013 wurde nur die Gastherme gewechselt. Gibt's den Bonus auch dann noch? Beide Geräte waren Brennwert-Geräte.
Ich wohne im Haus meines Sohnes separat in einer ob zwei Etagen mietfrei. Bekommt mein Sohn dann auch den Bonus für die Zweitwohnung?
Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme Etagenheizung). Erfüllen Sie diese Vorgabe nicht, kommt der Klimageschwindigkeitsbonus leider nicht infrage.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Bonus ohnehin nur für eine tatsächlich selbst genutzte eigene Wohneinheit bekommen. Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, darf nur der Eigentümer (in diesem Fall Ihr Sohn) die Heizungsförderung beantragen. Den Klimageschwindigkeitsbonus könnte er dann nur für die von ihm selbst genutzte Wohneinheit beantragen, wenn die Gasheizung alt genug wäre oder wenn es sich um eine Gasetagenheizung handeln würde.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.