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Expertenrat

Kann ich die Gasheizung bei der Förderung der Wärmepumpe nachträglich noch ergänzen?

Frage von Andreas M. am 15.12.2022 

Wir haben unseren BAFA-Antrag vor dem 15.08.2022 gestellt. Damals war geplant, eine LWP einzubauen, weshalb diese auch als Heizsystem im Förderantrag vermerkt wurde. Leider hat sich kürzlich herausgestellt, dass eine Kombination mit Gas-Therme (Hybridheizung) eingebaut werden muss. Vor dem 15.08.2022 wäre die Förderung eines solchen Heizsystems möglich gewesen, zum heutigen Zeitpunkt leider nicht mehr. Wie ist hier die beste Vorgehensweise? Bekomme ich jetzt mit dem gestellten Antrag lediglich die Kosten für die LWP gefördert, ohne Gas?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall gelten die Förderbedingungen des Antragszeitpunkts. Wurden Gas-Hybridheizungen damals noch gefördert, können Sie den Antrag nachträglich einfach anpassen. Möglich ist das mit einem formlos unterschriebenen Schreiben, das Sie über das BAFA-Portal hochladen. Mit diesem informieren Sie den Fördergeber über die geplante Änderung. Eine Anpassung der Kosten ist nach Ablauf der Widerspruchsfrist allerdings nicht mehr möglich. Da die Förderrate der Hybridanlage geringer ist, fällt die Förderhöhe insgesamt niedriger aus (30 % statt 35 % Zuschusshöhe bei gleichen anrechenbaren Kosten).

Aus diesem Grund ist es unter Umständen sinnvoller, den Antrag nicht zu ändern und die Gasheizung ohne BAFA-Förderung dazu zu bauen. Hierfür können Sie dann den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, um zumindest 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend zu machen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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