Wenn ein Austausch der Gastherme (im Altbau Baujahr von 1905) nötig wird, welche Anforderungen an das neue Gerät sind dann verpflichtend? Konkret: muss es eine Brennwertgerät inkl. Kaminaufrüstung sein?
Das kommt darauf an, ob wir von einer Etagenheizung / Gastherme in einem Mehrfamilienhaus sprechen, oder von einer Zentralheizung / Heizkessel.
Bei einer Zentralheizung gibt es quasi keine Alternative zur Brennwertheizung. Nach der Ökodesign-Richtlinie von September 2015 erfüllen Niedertemperaturheizungen die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht mehr, so dass diese auch nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen. Wenn Ihre Gasheizung eine Zentralheizung ist, muss die neue Heizung also auf jeden Fall eine Brennwertheizung sein, inklusive Schornsteinsanierung und einer Lösung für die Ableitung des anfallenden Kondenswassers. Die gute Nachricht dabei: Sie erhalten für die neue Gas-Brennwertheizung eine KfW-Förderung, die auch die Kosten für die Schornsteinsanierung einschließt.
Ausnahmen gibt es nur für Mehrfamilienhäuser mit Schornsteinmehrfachbelegung, wenn also jede Etage / Wohnung mit eigener Etagenheizung / Gastherme versorgt wird. Raumluftabhängige Heizwertgeräte (Niedertemperaturheizungen) dürfen deshalb in solchen Fällen auch weiterhin eingebaut werden.