Expertenrat

Gelten Umsatzsteuersenkung und Prüfpflicht für Gasheizungen auch bei Flüssiggas?

Frage von Gisela B. am 13.10.2022 

Wie verhält es sich eigentlich mit Flüssiggas, das jeder Nutzer selbst ordert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Senkung der Umsatzsteuer ist im "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" geregelt und betrifft Flüssiggas nicht. Grund dafür ist, dass die Entlastung als Ausgleich zur geplanten Gasumlage beschlossen wurde, die Flüssiggas ebenfalls nicht betreffen sollte.

Die Prüfpflicht für Gasheizungen betrifft explizit "Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden" (EnSimiMaV § 2). Da es sich bei Flüssiggas (Butan, Propan) definitionsgemäß nicht um Erdgas (Methan) handelt, gehen wir davon aus, dass die Pflicht in diesem Fall auch nicht besteht. Hintergrund ist hier das Ziel, den Erdgasverbrauch weitestgehend zu reduzieren, um eine Notlage trotz ausgefallener Liefermengen zu verhindern. Flüssiggas hat grundsätzlich andere Lieferwege.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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