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Expertenrat

Gilt die Austauschpflicht für alte Heizungen auch im Gewerbe?

Frage von Kai K. am 21.09.2022 

Gilt die 30 Jahre Frist (Austausch durch den Vermieter) für Gasheizungen nur für Wohnraum oder auch für Gewerbe Räume (Ladengeschäft)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Heizungs-Austauschpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäude - ganz gleich, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Während in Ein- und Zweifamilienhäusern Ausnahmen zum Bestandsschutz bestehen, gibt es diese bei größeren Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden nicht. Hier müssen Eigentümer Kessel nach dem Ablauf von 30 Jahren austauschen, wenn diese:


  • mehr als vier und weniger als 400 kW leisten
  • flüssige oder gasförmige Rohstoffe verbrennen
  • nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik setzen

Ob in Ihrem Fall die gesetzliche Austauschpflicht greift, kann ein Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region zuverlässig einschätzen. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 72 des GEG.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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