In einem Einfamilienhaus/Villa mit Einliegerwohnung ist eine Schwimmhalle integriert. Es soll ein Sanierungsfahrplan erstellt und später ein KfW-Effizienzhaus daraus gemacht werden mit Baubegleitung. Wie erfolgt die Berechnung nach BEG - als gemischtes Gebäude?
Eine Berechnung als gemischt genutztes Gebäude ist möglich, wenn sich Teile des Wohngebäudes von der wesentlichen Wohnnutzung sowie der üblichen gebäudetechnischen Ausstattung unterscheiden und einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche ausmachen (§ 106 GEG). Die Größenzuordnung ist hier flexibel, wobei im Allgemeinen eine Fläche von weniger als 10 Prozent als unerheblich gilt.
Eine Entscheidung ist also im Einzelfall zu treffen. Bewerten Sie das Gebäude als Einfamilienhaus (Einzonenmodell), lassen sich Wasseroberfläche und Grenzflächen zwischen Becken und anderen Räumen als Wände zu angrenzenden Räumen mit entsprechenden Temperaturen in der Bilanz berücksichtigen.
Bewerten Sie das Gebäude als gemischt genutzt, ist die Schwimmhalle als Nichtwohngebäude zu betrachten. Das BBSR gibt hierfür mögliche Zonen-Randbedingungen vor. Alternativ können Sie nach § 21 GEG Nutzung 17 verwenden.
Sind Sie nach wie vor unsicher oder haben detaillierte Fragen zum weiteren Vorgehen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).