Wir haben eine Doppelhaushälfte Baujahr 1929 gekauft. Würden gern auf den vorhandenen alten Putz Armierung und Strukturputz auftragen! Müssen wir Dämmen laut neuer GEG? Wie erklären sich die 10 % - oder besteht die Dämmpflicht nur, wenn der komplette alte Putz abgeschlagen und erneuert wird?
Die Dämmpflicht greift immer dann, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Bauteilflächen eines Gebäudes (in Ihrem Fall mehr als 10 Prozent aller Fassadenflächen) ändern, ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Zu Änderungen zählen nach Anlage 7 Gebäudeenergiegesetz (GEG) folgende Maßnahmen:
Mit Erneuerung des Außenputzes ist dabei das Abschlagen und Neuanbringen gemeint. Da das in Ihrem Fall (wie beschrieben) nicht nötig ist, sind Sie vermutlich nicht zum Dämmen verpflichtet. Wichtig zu wissen ist, dass die Länder teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben im GEG umgehen. Aus diesem Grund bekommen Sie eine rechtlich verbindliche Antwort nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.