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Expertenrat

Gilt die Dämmpflicht nach GEG auch dann, wenn sie sich wirtschaftlich nicht rechnet?

Frage von Franz E. am 08.02.2021 

Ich bin Haus und Wohnungsbesitzer und engagiere mich für Energiesparmaßnahmen. Eine meiner Wohnungen befindet sich in Augsburg mit 42 Wohneinheiten. Gebaut um 1960. Es steht eine Renovierung der Betonbalkone und der Fassade an. Die Fassade wird lt. Architekt 30 bis 40 % der Fläche entfernt und neu verputzt. Laut GEG Gesetz muss jedoch, wenn mehr als 10 % der Fassade erneuert wird, ein Wärmeschutz angebracht werden. Als ich den Architekten darauf ansprach, sagte er, das es aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt wird. Kann das Gesetz so umgangen werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, die Rechtsgrundlage dazu finden Sie in § 102 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Hier heißt es, dass die zuständigen Behörden Eigentümer oder Bauherren von den Anforderungen des Gesetzes befreien dürfen, wenn:


  • Sie die Energieeinsparung durch andere Maßnahmen erreichen
  • ein besonders hoher Aufwand zu einer unbilligen Härte führt
  • sich die höheren Ausgaben nicht in angemessener Frist rechnen.

Wichtig ist, dass Sie die Befreiung rechtzeitig bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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