Ich bin Haus und Wohnungsbesitzer und engagiere mich für Energiesparmaßnahmen. Eine meiner Wohnungen befindet sich in Augsburg mit 42 Wohneinheiten. Gebaut um 1960. Es steht eine Renovierung der Betonbalkone und der Fassade an. Die Fassade wird lt. Architekt 30 bis 40 % der Fläche entfernt und neu verputzt. Laut GEG Gesetz muss jedoch, wenn mehr als 10 % der Fassade erneuert wird, ein Wärmeschutz angebracht werden. Als ich den Architekten darauf ansprach, sagte er, das es aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt wird. Kann das Gesetz so umgangen werden?
Ja, die Rechtsgrundlage dazu finden Sie in § 102 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Hier heißt es, dass die zuständigen Behörden Eigentümer oder Bauherren von den Anforderungen des Gesetzes befreien dürfen, wenn:
Wichtig ist, dass Sie die Befreiung rechtzeitig bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.