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Expertenrat

Gibt es eine Ausnahme von der Dämmpflicht, wenn das Haus in einem denkmalgeschützten Ensemble steht?

Frage von Christian  U. am 15.03.2023 

Wie verhält es sich mit einer Dämmpflicht bei Fachwerkhäusern innerhalb eines denkmalgeschützten Ensembles?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier greift § 105 des Gebäudeenergiegesetzes. In diesem heißt es: "Soweit bei einem Baudenkmal, bei aufgrund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden."

Handelt es sich um ein geschütztes Ensemble, müssen Sie aller Voraussicht nach also nicht dämmen. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie nach individueller Prüfung von der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland.

Denken Sie daran, dass die Dämmung auch im Fachwerk zahlreiche Vorteile mitbringt. So steigt der Wohnkomfort bei gleichzeitig fallenden Energiekosten. Sie steigern den Wert der Immobilie und beugen Feuchte- sowie Schimmelproblemen vor. Interessant ist dabei vor allem eine kapillaraktive Innendämmung, die sie Raum für Raum von innen anbringen können.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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