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Expertenrat

Muss ich nach GEG dämmen, wenn ich den Putz an der Fassade nicht komplett ersetze?

Frage von Andreas B. am 07.02.2021 

Gilt die EnEV-Ausnahmeregelung bei Fassadendämmung mit WDVS von 2016 auch weiterhin im GEG von 2020? Es geht speziell um die Frage, ob ich eine geringere Dämmstärke als vorgeschrieben auf vorhandenen Putz verwenden darf.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 48 und Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade immer dann Pflicht, wenn Sie:


  • Außenwände ersetzen
  • Außenwände neu einbauen
  • den Außenputz erneuern
  • Bekleidungen (Platten, plattenartige Bauteile, Verschalungen, Mauervorsatzschalen, Dämmschichten) auf der Außenseite einer bestehenden Wand aufbringen

Da Dämmschichten nun auch zu Bekleidungen auf der Außenwand zählen, gehen wir davon aus, dass die Ausnahme nicht mehr besteht. Es gilt demnach ein U-Wert von 0,24 W/m²K.


Sollte die Maßnahme zu einem höheren Aufwand führen, können Sie aber nach wie vor eine Ausnahme beantragen. Zu klären ist das mit der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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