Gilt die EnEV-Ausnahmeregelung bei Fassadendämmung mit WDVS von 2016 auch weiterhin im GEG von 2020? Es geht speziell um die Frage, ob ich eine geringere Dämmstärke als vorgeschrieben auf vorhandenen Putz verwenden darf.
Nach § 48 und Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade immer dann Pflicht, wenn Sie:
Da Dämmschichten nun auch zu Bekleidungen auf der Außenwand zählen, gehen wir davon aus, dass die Ausnahme nicht mehr besteht. Es gilt demnach ein U-Wert von 0,24 W/m²K.
Sollte die Maßnahme zu einem höheren Aufwand führen, können Sie aber nach wie vor eine Ausnahme beantragen. Zu klären ist das mit der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.