Da ich jetzt mein Dach eines Altbaus erneuert mit Dämmung und Ziegeln ausstatte, wollte ich meine Außenfassade über dem alten Putz noch einmal neu verputzen und streichen lassen, um die vielen Risse zu überbrücken. Nun stellt sich die Frage, ob ich meine Fassade dämmen lassen muss oder nicht? Es kommen auch 3-fach-verglaste Fenster in das Haus.
Die Fassadendämmung spart Energie und sorgt für einen hohen Wohnkomfort. Ob Sie sich in Ihrem Fall finanziell lohnt, kann ein Energieberater aus Ihrer Region beurteilen. Pflicht ist die Dämmung bei einer Putzerneuerung jedoch nicht, sofern der alte Putz auf der Fassade bleibt. Nach § 48 und Anlage 7 GEG greift die Dämmpflicht nur dann, wenn Sie:
Führen Sie eine oder mehrere der aufgeführten Arbeiten an Ihrem Haus aus und die Fläche betrifft weniger als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes, sind Sie nicht von der Dämmpflicht betroffen. Das Gleiche gilt für Arbeiten an bestehenden Wänden, die bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften der Wärmeschutzverordnung von 1984 einhalten.