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Expertenrat

Muss ich das gesamte Gebäude dämmen, wenn ich die Dämmung einer Fassadenseite plane?

Frage von David M. am 17.11.2021 

 Ich besitze ein Reiheneckhaus. Ich würde gerne die Eckseite nachträglich dämmen. Verpflichtet dies auch dazu, die Kopfseiten zur Straße und zum Garten zu dämmen? Oder kann man auch einfach nur eine Wand dämmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz bezieht sich mit der Dämmpflicht immer nur auf die Bauteile, die im Rahmen einer Sanierung geändert werden. Dämmen Sie nur die Kopfseite und führen an den anderen Fassadenteilen keine Maßnahmen durch, sind Sie bei diesen auch nicht zum Dämmen verpflichtet. Sie können die Sanierung also wie geplant durchführen.

In § 48 des Gebäudeenergiegesetzes heißt es dazu: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile [...] erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, sind diese Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten."

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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