Ich will eine Daikin Klimaanlage (R32 Wandgerät Stylish FTXA35AW 3,4 kW I 12000 BTU) einbauen, mit der man auch heizen kann. Erreiche ich damit die 65%, die ab 1.1.24 für erneuerbares Heizen vorgeschrieben sind?
Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen gelten die Vorgaben des GEG als erfüllt, wenn die Heizung den Wärmebedarf komplett deckt. Geht es um die Kombination von Wärmepumpe und Gas- oder Ölheizung, muss es sich bei der fossilen Heiztechnik um eine Brennwertheizung handeln. Die Wärmepumpe muss außerdem 30 Prozent der Heizlast decken. Eine Unterscheidung zwischen Luft-Wasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen gibt es im aktuellen Entwurf zum GEG nicht.
Wichtig sind jedoch folgende Punkte:
Ob die Klimaanlage genügt, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen, da uns keine Information zum Haus und dessen Heizlast vorliegen. Benötigt Ihr Haus im Auslegungsfall mehr als 11,3 kW, erfüllen Sie die 30-Prozent-Vorgabe nicht. Das Gerät versorgt darüber hinaus nur einen Raum mit Wärme. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Vorgaben damit nicht erfüllen. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie dazu von einem Energieberater aus Ihrer Region oder der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland, nachdem das Gesetz verabschiedet wurde.