Expertenrat

Was ist nach GEG bei einem Fenstertausch zu beachten?

Frage von Ursula A. am 19.01.2021 

Gilt das neue GEG auch für den Fenstertausch in privaten Gebäuden und wenn ja, wie?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt grundsätzlich für alle unter Einsatz von Energie beheizten oder gekühlten Gebäude. Tauschen Sie mehr als 10 Prozent der Fensterfläche in Ihrem Haus aus, müssen die neuen Fenster demnach einen U-Wert von 1,3 W/m²K aufweisen. Im Vergleich zu den Anforderungen der EnEV hat sich das nicht geändert. Nachlesen können Sie die Anforderungen in § 48 in Verbindung mit Anlage 7 GEG.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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