Gilt das neue GEG auch für den Fenstertausch in privaten Gebäuden und wenn ja, wie?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt grundsätzlich für alle unter Einsatz von Energie beheizten oder gekühlten Gebäude. Tauschen Sie mehr als 10 Prozent der Fensterfläche in Ihrem Haus aus, müssen die neuen Fenster demnach einen U-Wert von 1,3 W/m²K aufweisen. Im Vergleich zu den Anforderungen der EnEV hat sich das nicht geändert. Nachlesen können Sie die Anforderungen in § 48 in Verbindung mit Anlage 7 GEG.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und für Sie unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.