Ich habe ein schwer sanierungsbedürftiges, 85 Jahre altes Einfamilienhaus geerbt. Ich möchte das Haus dauerhaft leer stehen lassen und ggf. in 5-10 Jahren neu bebauen. Das Dach ist nicht isoliert. Im Haus befindet sich eine über 30 Jahre alte, stillgelegte (Niedertemperatur-)Ölheizung. Bin ich bei dauerhaftem Leerstand zu irgendwelchen Sanierungen verpflichtet oder greifen dann die Ausnahmen im GEG (weniger als 4 Monate beheizt, unter 19 Grad, usw.)?
Wenn Sie das Haus nachweislich nicht nutzen oder wenn keine Heizung verbaut ist bzw. diese stillgelegt wurde, greifen die Vorgaben des GEG nicht. Eine Bestätigung bekommen Sie von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.