Welcher Mindestwärmeschutz gilt, wenn eine an ein Hauptgebäude angebaute Scheune in eine eigenständige Wohneinheit umgebaut werden soll? GEG 2024 Anlage 7?
Bei Erweiterung und Ausbau gelten die Vorgaben des § 51 GEG. Planen Sie die Nutzung als Wohnraum, darf der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2-fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß der Anlage 1 GEG nicht überschreiten. Beträgt die hinzukommende beheizte oder gekühlte Fläche mehr als 50 Quadratmeter, sind außerdem Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach § 14 GEG einzuhalten.