Am 31.03.2012 habe ich auf zwei Gebäuden jeweils eine PV-Anlage errichtet, Gebäude 1 mit 12.27 kWp und Gebäude 2 mit 19,8 kWp, Gesamt 32,07 kWp; die Gebäude befinden sich auf der gleichen Flur-Nr.; die Gebäude sind aber voneinander unabhängig; diese PV-Anlagen wurden als 1 Anlage mit 32.07 kWp beim Netzbetreiber in Betrieb genommen, lt. Netzbetreiber wg. dem Verknüpfungspunkt; kann ich die Anlage in 2 getrennte Anlagen aufteilen? Ich würde diese Anlage gerne an meine Tochter übergeben; bleibt die Einspeisevergütung von 2012?
Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben Grundstück, befinden, Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen, für den in ihnen erzeugten Strom der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung besteht und wenn sie sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Ihrer Frage nach zu urteilen ist die Anlage daher gemäß EEG als eine Anlage zu betrachten, auch wenn sie sich auf zwei Dächern befindet. Ob in Ihrem speziellen Fall dennoch eine Trennung bzw. eine getrennte Abrechnung erfolgen kann, ist individuell zu prüfen. Dazu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur EEG Clearingstelle oder zu Ihrem Stromnetzbetreiber.