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Expertenrat

Bekommt man den Geschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung auch, wenn die Gasheizung noch keine 20 Jahre alt ist?

Frage von Günter R. am 08.04.2024 

Ein Kunde von mir möchte eine Wärmepumpe. Die alte Gaszentralheizung ist defekt, allerdings erst 17 Jahre alt. Bekommt der Kunde einen Geschwindigkeits-Bonus, obwohl die Gasanlage noch keine 20 Jahre alt ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist. Alle anderen Boni stehen dem Sanierer jedoch zur Wahl. Dazu gehört der Wärmepumpen-Bonus für den Einsatz natürlicher Kältemittel und der Einkommensbonus für Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr. Wichtig ist, dass es sich bei dem Sanierer um den Eigentümer handelt. Für den Einkommensbonus muss er die eigene Immobilie auch selbst nutzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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