Ein Kunde von mir möchte eine Wärmepumpe. Die alte Gaszentralheizung ist defekt, allerdings erst 17 Jahre alt. Bekommt der Kunde einen Geschwindigkeits-Bonus, obwohl die Gasanlage noch keine 20 Jahre alt ist?
Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist. Alle anderen Boni stehen dem Sanierer jedoch zur Wahl. Dazu gehört der Wärmepumpen-Bonus für den Einsatz natürlicher Kältemittel und der Einkommensbonus für Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr. Wichtig ist, dass es sich bei dem Sanierer um den Eigentümer handelt. Für den Einkommensbonus muss er die eigene Immobilie auch selbst nutzen.
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