Ich möchte mir eine Wärmepumpe fördern lassen. Meine Gastherme ist Baujahr 1999, also älter als 20 Jahre. Diese Therme wurde mir aber als gebrauchte Therme erst 2001 eingebaut, ergo gemäß Inbetriebnahmedatum für die Förderung zu jung. Steht mir trotzdem die Förderung zu und wenn ja, wie muss/kann ich das nachweisen? Die Heizungsfirma existiert nicht mehr und Rechnungen habe ich auch keine.
Einen Nachweis erbringen Sie hier in der Regel über den Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers. Hier ist festgehalten, wann die Heizung in Betrieb genommen wurde. Da das noch keine 20 Jahre her ist, bekommen Sie den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe aller Voraussicht nach nicht.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.
Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nach einer individuellen Prüfung durch die Sachbearbeiter der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.