Ich habe vor dem 15. August für den Austausch der Fenster, die Gebäudedämmung sowie den Einbau einer Wärmepumpe jeweils einen Antrag über den Energieberater gestellt. Meine Frage: Bezieht sich die Deckelung der Antragssumme je Kalenderjahr auf die Summe aller Maßnahmen oder darf für jede Einzelmaßnahme die vorgegebene Höchstgrenze der Förderung ausgeschöpft werden?
Die Grenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gilt für die Summe aller Maßnahmen, für die Sie Fördermittel beantragt haben. Genügt das in Ihrem Fall nicht, lehnt das BAFA die Förderung mit einem entsprechenden Hinweis ab. Sofern Sie noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie Anträge stornieren und im kommenden Kalenderjahr ohne Wartezeit erneut stellen. Ergänzend oder alternativ besteht die Möglichkeit, für einige Maßnahmen den Steuerbonus für die Sanierung zu nutzen. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen.
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