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Expertenrat

Wie berechne ich die Leistung einer Wärmepumpe, um die Vorgaben des Hamburger Klimaschutzgesetzes zu erfüllen?

Frage von Gerd K. am 23.11.2024 

Einbau einer Gas-Hybridheizung mit Luft-Wärmepumpe geplant. Wie errechne ich die 15 % EE durch die Wärmepumpe nach dem Hamburger Klimaschutzgesetz? Mehrfamilienhaus, 59 Wohnungen, mit Tiefgarage, Wohnfläche 4962 qm, Heizkörper, Energieverbrauch 2023 632.000 kWh.

Eingebaute Heizungsanlage:
- Buderus G434, Bj 1997, Gas Spezialheizkessel
- Wärmeleistung 375 kW, Wärmebelastung 404 kW
- Produkt ID 0085 A 9N 285
- Heißwasserkessel für Warmwasser in den Wohnungen ca. 5 Kubikmeter
- Vorlauftemperatur: z. Zt. 60 °C (10 °C Außentemperatur), am Heizkörper gemessen max. 67 °C
- C E0085

geplant:
- 15 % EEG über Luft-Wärmepumpe

Wie berechne ich die Leistung der Wärmepumpe zur Erfüllung der 15-Prozent-Forderung einer neuen 375KW Brennwertheizung mit 5´Kubikmeter Wasserkessel für Warmwasserversorgung? Die Formel dafür im Hamburger Klimaschutzgesetz führt zu unplausiblen Ergebnissen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der theoretisch ermittelte Energiebedarf eines Jahres, um das Gebäude auf die gewünschten Temperaturen zu bringen. Er entspricht in etwa dem tatsächlichen Verbrauch, der in Ihrem Gebäude bei 632.000 kWh liegt. 15 Prozent davon (94.800 kWh) muss die Wärmepumpe mindestens decken. Geht man im Mehrfamilienhaus von 1.600 bis 1.800 Vollbenutzungsstunden im Jahr aus, entspricht das einer Leistung von rund 52 bis 60 kW.


Bitte beachten Sie, dass das nur eine überschlägige Auslegung ist. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von einem Energieberater, der das Gebäude nach DIN V 18599 bilanziert. Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie dazu in unserer Energieberater-Datenbank oder in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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