Expertenrat

Kann ich einen Grundofen nach dem Heizungstausch als Anteil regenerativer Energien anrechnen lassen?

Frage von Uwe  S. am 18.09.2018 

Wenn ich meine Ölheizung Bj. 1991 erneuere, muss ich ja 15 % Alternativenergie vorweisen können. Bioheizöl - 10 %. Und jetzt meine Frage: Ich habe einen Grundofen, der 2,7 kW und einen Wirkungsgrad zwischen 80 und 90 % hat. Mit dem kann ich mehr als 30 % meiner Wohnfläche heizen. Wird dieser zu 5 % angerechnet? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundöfen, die mehr als 30 Prozent der Wohnfläche beheizen und einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent haben, erfüllen die Anforderungen des EWärmeG in Baden Württemberg komplett. Das gilt nicht für Kamin- oder Schwedenöfen.

Wurde der Ofen vor dem 01. Juli 2015 in Betrieb genommen und beheizt 25 bis 30 Prozent der Wohnfläche, erfüllt er die Anforderungen zu zwei Dritteln.

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