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Expertenrat

Bekomme ich eine Gutschrift für reduzierte Netzentgelte meiner Wärmepumpe auch ohne eigenen Zähler über den Haushaltsstromtarif?

Frage von A.  H. am 28.11.2024 

Ich habe folgende Infos zum reduzierten Netzentgelt für Wärmpumpenstrom gefunden:

"Ist die Reduzierung des Netzentgeltes nur mit einem separaten Zähler möglich?
Im Modul 1 braucht es keinen separaten Zähler.
Im Modul 2 braucht es einen separaten Zähler.
Im Modul 3 braucht es ein intelligentes Messsystem."

Ist es richtig, dass man mit einem ImSys keinen weiteren Unterzähler für die Verbrauchsermittlung der WP benötigt? Ist es richtig, dass der Netzbetreiber dann unabhängig von der technischen Möglichkeit der Drosselung den Nachlass gewähren muss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. Haben Sie eine solche und schließen diese ohne zusätzlichen Zähler an das Stromnetz an, bekommen Sie von Ihrem Stromversorger automatisch eine Gutschrift über 110 bis 190 Euro im Jahr. Der Betrag schwankt je nach Höhe der Netzentgelte.

Haben Sie eine bestehende Anlage, müssen Sie Modul 1 aktivieren lassen. Dafür ist es unter Umständen nötig, von Ihrem Netzbetreiber ein Modul zur Fernsteuerung der Anlage nachrüsten zu lassen. Hat die Wärmepumpe eine zu geringe Leistung (weniger als 4,2 kW), verweigern Versorger die Auszahlung, da die Anlage von der Drosselung dann nicht betroffen ist.

Mit einem eigenen Zähler und einer Steuermöglichkeit können Sie Modul 2 aktivieren lassen und einen eigenen Stromtarif abschließen. Das kann sich für Sie lohnen, wenn der Stromverbrauch der Wärmepumpe über 3.000 kWh im Jahr liegt. Erst dann gleichen die Einsparungen die höheren Zählerkosten und -gebühren aus.

Modul 3 setzt ein individuelles Messsystem voraus und wird erst ab April 2025 verfügbar sein. Voraussetzung ist hier eine intelligente Messeinrichtung, an die Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung anschließen lassen. Ein separater Zähler ist unserer Informationen zur Folge nicht nötig.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Ihren Netzbetreiber zu bitten, die nötigen Schritte einzuleiten. Auf diese Weise erfüllen Sie die Vorgaben theoretisch sofort, und der Netzbetreiber kann die Umsetzung der technischen Maßnahmen entsprechend der Netzsituation einplanen. Das ist die einfachste Lösung für Sie. Sie erfüllen alle Voraussetzungen und unnötige Kosten können eingespart werden.

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