Wir sind kurz vor der Montage einer Hackschnitzelheizung für ein Einfamilienhaus. Geplant bisher mit Frischwasserstation und 2 x 1000 l Puffer. Der aktuelle Irrsinn der Politik lässt mich zweifeln, ob nicht eine Warmwasserwärmepumpe für den Sommer den Teil des geforderten regenerativen Anteils erfüllen könnte. Können Sie mir einen hellseherischen Tipp geben?
Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und müssen erst dann die Anforderungen der geplanten GEG-Novelle einhalten. Diese fordert dann:
Etwas anders verhält es sich bei der Förderung der Biomasseheizung. Beantragen Sie diese noch oder haben Sie den Antrag ab 2023 gestellt, ist die Heizung mit einer Warmwasser-Solaranlage oder Warmwasser-Wärmepumpe zu kombinieren. Die Pflicht gilt nicht, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen.