Ich bitte Sie um eine Einschätzung zwecks Haftung meines Energieberaters zu Fördermittel der Bafa. 2015 haben wir unser Haus einer energetischen Vollsanierung unterzogen. Neues Dach, Fenster, Heizung, Solaranlage und Außenwände Dämmung. Die Maßnahme wurde durch das Kreditprogramm 151/152 der KFW finanziert. Ausserdem wurden uns Fördermittel der BAFA für die Heizung und Solaranlage zugesichert. Der Antrag dafür, wurde nach Fertigstellung der Maßnahme bei der BAFA eingereicht. Zu meinem Erstaunen bekamen wir eine Absage für die Fördermittel. Begründung: Seit 01.04.2015 ist die Kumulierung der Fördermittel mit einem KFW Kredit nicht mehr möglich. D.h. wäre unsere Heizung und Solaranlage vor dem 01.04.15 in Betrieb gegangen, hätten wir die Förderung erhalten. Unsere Anlage wurde am 07.04.2015 in Betrieb genommen.
Frage: Hätte unser Energieberater uns nicht über diese Änderung in Kenntnis setzen müssen? Es wäre kein Problem gewesen, die Heizungsanlage vor dem 01.04.2015 in Betrieb zu nehmen. Durch diesen Fehler verliere ich eine Förderung von ca. 7000 €. Ist mein Energieberater in dieser Sache in der Haftung?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen unseres kostenlosen Forums keinen Rechtsrat geben können und auch keine rechtlichen Einschätzungen vornehmen. Dafür sind solche Fälle einfach zu komplex und die rechtliche Bewertung ist unter anderem davon abhängig, ob und wenn ja welchen Vertrag Sie mit dem Energieberater geschlossen haben und welche Leistungen vereinbart wurden. Wir können Ihnen daher nur raten, sich mit Ihrer Frage an einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt zu wenden.