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Expertenrat

Haftet der Handwerker, wenn die Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht eingehalten werden?

Frage von Markus N. am 27.10.2016 

Wir haben den gesamten Heizungskeller von einer Fachfirma sanieren lassen, d.h. alte Heizungs- und Warmwasserrohre raus, alles wurde neu verlegt und neu isoliert. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Fachfirma nur 50% Isolierung verwendet hat, statt wie von der ENEV 2014 gesetzlich geforderten 100% in unbeheizten Räumen. Frage: Kann ich von der Fachfirma verlangen, dass die Isolierung kostenlos neu verlegt wird, oder muss ich diese Kosten tragen? Kann ich von der Fachfirma Nacherfüllung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verlangen? Beim Einbau der Isolierung war mir als Laie nicht klar, was gesetzlich mindestens gefordert ist; erst als ich mehrere Tage später alles im Internet recherchierte, fiel der Pfusch auf. Wer ist für die gesetzliche Mindestdämmung bzw. Einhalten der Dicken zuständig? Liegt der Fehler bei mir, da ich mich vorher nicht über Regeln und Vorschriften informiert habe oder hätte das die Fachfirma wissen und auch so installieren müssen?  

Antwort von Andreas Skrypietz von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)  

Im Grundsatz haben Sie recht, nach § 14, Absatz 5, Anlage 5, hätte die Firma die Rohrleitungen in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise dämmen müssen. Jetzt stellen sich aber mehrere Fragen: 


  • Was für ein Dämmmaterial wurde verwendet? Hat es die Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK, wie in der Anlage 5 der EnEV angegeben oder hat es eine bessere Wärmeleitfähigkeit? 
  • Was wurde konkret mit der Firma vereinbart? Haben Sie einen sogenannten VOB-Vertrag gemacht, einen Vertrag nach BGB oder eine mündliche Vereinbarung?
  • Hat die Firma die sogenannte Fachunternehmererklärung nach EnEV unterschrieben? 

Doch bevor Sie diese Fragen klären, sollten Sie den Unternehmer auf das Problem ansprechen und versuchen, das Problem auf diesem Wege zu klären. Denn die Einhaltung der EnEV ist Stand der Technik und er hat eine Dienstleistung nach dem Stand der Technik zu erbringen. Es sei denn, Sie haben etwas anderes mit ihm vereinbart. Sollte das Gespräch keine Lösung bringen, so gibt es bei vielen Handwerkskammern Schiedsstellen, die in solchen Fällen weiterhelfen, ohne dass man gleich zu einem Anwalt gehen muss, manchmal haben die Stadt- und Gemeindeverwaltungen auch solche Einrichtungen. Unterstützung gibt es auch bei der Verbraucherberatung sowie Verbänden wie etwa „Haus und Grund“.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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