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Expertenrat

Wie beantragen wir die Förderung der Heizung, wenn wir beide Eigentümer einer Wohnung im Haus sind?

Frage von Heike S. am 23.11.2024 

Im Jahr 2003 haben mein jetziger Ehemann und ich ein Haus gebaut. In diesem Haus habe ich die Wohnung unten und er die Wohnung oben. Mittlerweile sind wir verheiratet und unser Haus nutzen wir als Einfamilienhaus. Im Grundbuch allerdings sind wir noch jeweils mit einer Wohnung eingetragen. Jetzt sind wir unsicher, wie genau wir den Antrag für die Förderung einer Wärmepumpe stellen müssen. Sind wir eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie daher auch als WEG beantragen. Dazu stellen Sie zunächst einen Antrag für die Basis-Förderung sowie für den Wärmepumpen- oder Biomasse-Bonus, sofern einer davon infrage kommt. Anschließend stellen Sie je einen eigenen Antrag. Mit diesem können Sie sich den Einkommensbonus (max. 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen) und/oder den Geschwindigkeitsbonus sichern. Beide erhalten Sie nur als selbst nutzende Eigentümer. Unser Tipp: Besprechen Sie das Vorhaben mit der KfW. Die Experten prüfen individuell, ob Sie den beschriebenen Weg gehen können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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