Wir möchten unser Haus von 1958 verkaufen, wir haben eine geleaste Heizungsanlage von Thermondo. Heißt, die Anlage wird nicht mit dem Verkauf übereignet. Benötigen wir für den Verkauf einen Bedarfsausweis?
Verkaufen Sie die Immobilie als beheiztes Haus, ist ein Energieausweis nötig. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der neue Eigentümer den Leasingvertrag übernimmt. Ist zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Heizung installiert, weil diese von Thermondo zurückgebaut wird, handelt es sich theoretisch um eine nicht konditionierte Immobilie, für die das GEG nicht gilt. Ein Energieausweis wäre dann nicht erforderlich. Bedenken Sie aber, dass es zu erheblichen Schäden an Haus und Technik führen kann, die Heizung auszubauen.
Wurde das Wohngebäude seit Errichtung nicht mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht, ist in diesem Fall ein Bedarfsausweis erforderlich. Andernfalls können Sie auch einen günstigeren Verbrauchsausweis wählen. Im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?" geben wir die wichtigsten Informationen dazu.