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Expertenrat

Sind neue Heizkörper nötig, wenn ich eine Brennwerttherme einbauen lasse?

Frage von Heinrich D. am 17.05.2022 

In meiner Eigentumswohnung möchte ich meine Heizwerttherme (Heizung und WW) gegen eine Brennwerttherme austauschen. Es sind 26 Jahre alte Ventil-Heizkörper installiert, max. Vorlauf 90 °C bei -14 °C Außentemperatur. Müsste ich die Heizkörper erneuern lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Brennwertheizung kühlt die Abgase mit dem Rücklauf, um enthaltenen Wasserdampf kondensieren zu lassen. Dieser Vorgang setzt verborgene Wärme frei und ist Grund für die hohe Effizienz der Brennwerttechnik. Ausnutzen lässt er sich jedoch nur mit Rücklauftemperaturen von 55 Grad Celsius oder weniger. Bringen die Heizkörper bei dieser Einstellung (Vorlauf bei etwa 60 bis 65 Grad Celsius) nicht genügend Wärme in den Raum ein, ist ein Austausch sinnvoll. Wir empfehlen die Beratung durch einen Energieberater oder Heizungsbauer aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die örtliche Situation genau unter die Lupe und klären Sie individuell über Ihre Möglichkeiten auf.

Optimieren Sie die Wärmeverteilung vor dem Austausch des Wärmeerzeugers, bekommen Sie dafür Fördermittel in Höhe von 20 bis 25 Prozent. Nutzen können Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen dabei unter anderem für den hydraulischen Abgleich sowie den Austausch der Heizkörper. Voraussetzung ist, dass Sie die Förderung der Heizungsoptimierung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Außerdem muss die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre alt sein.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Heizungsoptimierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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